Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Hinweise zum Datenschutz im Sicherheitsüberprüfungsverfahren - Auskunftsrecht von Betroffenen im Sicherheitsüberprüfungsverfahren

Datum 11.08.2023

Gegenstand dieses Arbeitspapiers sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 23 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zur Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten. Berücksichtigt wird dabei der Umgang mit Auskunftsersuchen von betroffenen Personen gegenüber der zuständigen Stelle und mitwirkenden Behörde, das Unterbleiben einer Auskunft und die Besonderheiten der Einsicht in die Sicherheitsakte. Dieses Arbeitspapier gilt sowohl für öffentliche als auch nichtöffentliche Stellen.